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 Ausländerbeirat
der Stadt Kaufbeuren

Informiert 

Art. 1 (1):

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu  
schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Art. 3 (3):

Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse,
 seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder 
politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.


 
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